Rechtsgebiete Mandanten FAQ Über uns Kontakt
Rechtsanwaltskanzlei · Berlin-Charlottenburg

Kanzlei für
Immobilienrecht,
Baurecht &
Architektenrecht.

Die Kanzlei Varol ist eine auf Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Berlin‑Charlottenburg. Mandanten werden in allen Fragen des Immobilienrechts, Baurechts und Architektenrechts bei Transaktionen, Projekten und Streitigkeiten in Berlin und bundesweit beraten und vertreten.

Rechtsanwalt Mikael Varol berät Mandanten im Immobilienrecht, Baurecht und Architektenrecht in Berlin-Charlottenburg und bundesweit.

Rechtsanwalt Mikael Varol – Kanzlei für Immobilienrecht in Berlin-Charlottenburg

Unsere Rechtsgebiete

Umfassende rechtliche Betreuung und Konfliktlösung rund um die Immobilie für Investoren, Bauunternehmen, Hausverwaltungen und Privatpersonen in Berlin und bundesweit.

Immobilienrecht

Von der Due Diligence bis zur Vertragsabwicklung steuern wir Immobilientransaktionen und Bestandsverwaltung zu Ihren wirtschaftlichen Gunsten – mit Schwerpunkt auf Immobilienrecht in Berlin‑Charlottenburg und bundesweit.

  • Wohn- & Gewerbemietrecht – Gestaltung, Prüfung und Durchsetzung von Wohn- und Gewerbemietverträgen einschließlich Eigenbedarfskündigungen und Räumungsklagen im Wohnraummietrecht sowie im Gewerbemietrecht insbesondere Mietanpassungen, Betriebskosten- und Umsatzmietregelungen, Konkurrenzschutz, Laufzeit- und Verlängerungsklauseln, Flächenabweichungen, Übergabe- und Rückgabestreitigkeiten sowie Haftung für Mängel der Mietsache.
  • Immobilientransaktionen – Verhandlung und rechtliche Prüfung von Immobilienkaufverträgen und Mietverträgen für Wohn- und Gewerbeimmobilien.
  • WEG-Recht – Vertretung von Eigentümergemeinschaften und Verwaltungen, z.B. Anfechtung von WEG-Beschlüssen und Durchsetzung von Beschlüssen.
  • Legal Due Diligence – Risikoanalyse vor dem Erwerb von Anlageimmobilien, Wohn- und Gewerbeportfolios.
  • Vertragsrecht – Gestaltung sicherer Werk- und Dienstverträge rund um die Immobilie und das Bauprojekt.

Baurecht

Im Baurecht unterstützen wir Bauträger, private und gewerbliche Bauherren sowie Handwerksbetriebe in Berlin‑Charlottenburg, und bundesweit in allen rechtlichen Fragen rund um Bauverträge, Baumängel, Vergütung, Nachträge und Beweissicherung.

  • Bauvertragsrecht – Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen nach VOB/B und BGB für Neubau‑, Umbau‑ und Sanierungsprojekte.
  • Mängel am Bau – Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungs‑ und Mängelansprüchen gegenüber Auftragnehmern und Nachunternehmern.
  • Vergütung & Nachträge – Sicherung von Werklohnansprüchen und Abwehr unberechtigter Nachtragsforderungen in Bauprojekten.
  • Beweissicherung – Einleitung gerichtlicher selbständiger Beweisverfahren zur technischen und rechtlichen Dokumentation von Baumängeln.
  • Bauträgerrecht – Begleitung von Bauträgern und Bauherren bei Bauprojekten, Abwicklung von Bauträgerverträgen sowie Klärung von Haftungsfragen einschließlich Haftpflichtversicherungsrecht.

Architektenrecht & Ingenieurrecht

Im Architektenrecht und Ingenieurrecht beraten und vertreten wir Architekten, Statiker, Bauphysiker, Fachplaner sowie Bauherren und Bauträger in Berlin‑Charlottenburg und bundesweit bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen rund um Planung, Überwachung und Honorar.

  • HOAI-Recht – Durchsetzung und Abwehr von Honoraransprüchen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), einschließlich Honorarabrechnung und Nachtragsvergütung.
  • Haftung & Regress – Beratung, Durchsetzung und Abwehr von Haftungs- und Regressansprüchen wegen Planungs‑, Ausschreibungs- oder Bauüberwachungsfehlern zwischen Architekten, Ingenieuren, Fachplanern, Bauherren, Bauträgern und ausführenden Unternehmen.
  • Vertragsgestaltung – Ausarbeitung und Prüfung praxisbewährter Architekten‑, Ingenieur‑ und Generalplanerverträge unter Berücksichtigung aller Leistungsphasen nach HOAI.
  • Versicherungsrecht – Korrespondenz und Konfliktlösung mit der Berufshaftpflichtversicherung, insbesondere zu Deckungsschutz, Obliegenheitsverletzungen und Regress.

Maklerrecht

Im Maklerrecht beraten und vertreten wir Immobilienmakler, Verkäufer, Käufer sowie Vermieter und Mieter in Berlin‑Charlottenburg und bundesweit in allen rechtlichen Fragen rund um Maklerverträge, Provisionsansprüche und Haftung.

  • Maklerprovision – Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen aus Maklerverträgen, insbesondere bei Streit über Nachweis, Vermittlung, Doppeltätigkeit, fehlende Ursächlichkeit oder Provisionsumgehung.
  • Maklervertrag & AGB – Gestaltung und Prüfung von Maklerverträgen, Reservierungsvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Immobilienmaklern.
  • Fehlerhafte Beratung & Exposé – Haftung bei unzutreffenden oder unvollständigen Angaben im Exposé, Verletzung von Aufklärungspflichten, Arglist und Anfechtung.
  • Provisionssicherung – Ausarbeitung von Nachweis- und Provisionsklauseln sowie Sicherung der Courtage bei Direktkontakten, Objektweitergabe und Verkäufen ohne Maklerbeteiligung.
  • Wohnraum- und Gewerbemakler – Beratung von Maklern, Eigentümern, Investoren und Suchkunden sowohl im Wohnraumbereich als auch bei gewerblichen Miet- und Kaufobjekten.

Unsere Mandanten

Wir vertreten Investoren, Bauunternehmen, Verwalter, Architekten, Ingenieure sowie Eigentümer und Privatpersonen in Berlin‑Charlottenburg und bundesweit im Immobilienrecht, Baurecht und Architektenrecht.

Investoren & Bauunternehmen

Bauträger, Projektentwickler, Generalunternehmer und Generalübernehmer bei Immobilienprojekten, Projektentwicklungen und Bauvorhaben.

Verwalter & Asset-Manager

WEG‑Verwaltungen, Property‑Management‑Gesellschaften und Asset‑Manager bei der rechtlichen Betreuung von Wohn- und Gewerbeportfolios.

Architekten & Ingenieure

lanungsbüros, Sachverständige, Architekten und Fachingenieure im Architekten- und Ingenieurrecht, insbesondere zu HOAI, Haftung und Versicherung.

Eigentümer & Privatpersonen

Bauherren, Hausverwaltungen, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften bei Fragen rund um Wohnungseigentumsrecht (WEG), Mietrecht, Baumängel, Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche an der Immobilie.

Häufige Fragen (FAQ)

Wichtige rechtliche Antworten rund um das Immobilien- und Baurecht.

Wann sollte ich einen Immobilienkaufvertrag anwaltlich prüfen lassen?
Zwingend vor dem Notartermin. Ein Notar ist zur Neutralität verpflichtet und prüft nicht Ihre wirtschaftlichen Interessen. Wir decken versteckte Haftungsausschlüsse, unvorteilhafte Rücktrittsklauseln oder Belastungen im Grundbuch auf – egal ob beim Kauf einer Eigentumswohnung in Berlin oder bei bundesweiten Anlageimmobilien.
Wie reagiere ich richtig auf gravierende Baumängel während der Bauphase?
Dokumentieren Sie den Mangel sofort und fordern Sie das Bauunternehmen schriftlich unter Fristsetzung zur Nacherfüllung auf. Stellen Sie Zahlungen nicht eigenmächtig ein. Bei Verweigerung leiten wir ein gerichtliches selbständiges Beweisverfahren ein, um Ihre Ansprüche vor Verjährung zu sichern.
VOB/B oder BGB – welche Grundlage ist für meinen Bauvertrag sicherer?
Für private Bauherren ist das BGB meist sicherer, da es verbraucherfreundlichere Gewährleistungsfristen (5 Jahre) bietet. Die VOB/B eignet sich eher für gewerbliche Bauvorhaben und Bauträger, da sie komplexe Abläufe wie Nachträge detaillierter regelt. Wir gestalten den Vertrag passgenau für Ihre Rolle.
Muss ich die Architektenrechnung zahlen, auch wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt?
Grundsätzlich ja, da Architektenverträge auch mündlich zustande kommen können. Wurden Sie als Verbraucher jedoch vorab nicht ordnungsgemäß über die Honorarordnung HOAI belehrt, darf der Architekt oft nur den Basissatz abrechnen. Eine rechtliche Prüfung deckt hier regelmäßig hohes Einsparpotenzial auf.
Wer macht Gewährleistungsansprüche bei Mängeln am WEG-Gemeinschaftseigentum geltend?
Mängel am Gemeinschaftseigentum, z.B. Dach oder Fassade, betreffen alle Eigentümer. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) muss die Durchsetzung der Ansprüche gegen den Bauträger per Beschluss an sich ziehen (Vergemeinschaftung). Wir begleiten WEGs und Hausverwaltungen bei diesem formal strengen Prozess.
Über die Kanzlei

Rechtsanwalt
Mikael Varol

Die Kanzlei Varol ist eine auf das Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Immobilienrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei mit Sitz in Berlin‑Charlottenburg. Wir beraten und vertreten gewerbliche und private Mandanten in Berlin und bundesweit in allen rechtlichen Fragen rund um Immobilien, Projekte und Unternehmen.

Wir begleiten Sie über den gesamten Lebenszyklus Ihrer Immobilie – von der Grundstückssicherung und Planung über die Realisierung durch Bau oder Ankauf sowie die Nutzung und Vermietung bis hin zur Verwertung und dem Verkauf Ihrer Immobilie. Dabei unterstützen wir Sie insbesondere bei Immobilientransaktionen, Projektentwicklungen, der Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowie der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen.

Wir beraten und vertreten Sie im Immobilienrecht als interdisziplinärem Rechtsgebiet, das unter anderem Baurecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Grundstücksrecht und Gesellschaftsrecht umfasst. Dazu gehören insbesondere Bauträgerverträge, gewerbliche und wohnraummietrechtliche Gestaltungen, Share‑ und Asset‑Deals, WEG‑Streitigkeiten sowie Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern und Investoren.

Lässt sich eine außergerichtliche Lösung nicht erreichen, vertreten wir Ihre Interessen vor den Zivilgerichten in Berlin und bundesweit.

Termin vereinbaren
Rechtsanwalt Mikael Varol in seiner Kanzlei in Berlin-Charlottenburg

Kanzlei für Immobilien- und Baurecht in
Berlin-Charlottenburg

Ihr Anwalt vor Ort und bundesweit

Lokal – Persönlich für Sie da in Charlottenburg, Wilmersdorf, Westend, Spandau und Mitte.

Überregional – Dank vollständig digitaler Aktenführung vertreten wir Sie in ganz Berlin, Brandenburg und bundesweit.

Kanzleisitz

Fabriciusstraße 9
10589 Berlin-Charlottenburg

Nahe Schloss Charlottenburg / Mierendorffplatz

Erreichbarkeit

Mo–Fr 10:00–18:00 Uhr

Termine nach Vereinbarung